Der Service:
Wir bieten einen "vor Ort Service"
- bei Ihnen zu Hause
- auf dem Stellplatz/Campingplatz
- in Ihrer Firma als Support
Die Prüfung umfasst:
- Identitätsprüfung (Fahrzeugdaten, letzte Gasprüfung)
- Sichtprüfung (Flaschenkasten, Luftzufuhr, Abgasführung, Geräte)
- Dichtheitsprüfung mit Prüfpumpe (2x 5min, 150mbar)
- Brennprobe inkl. Funktion der Zündsicherung
- Führen der Prüfbescheinigung
- Plakette
Alle zwei Jahre müssen Camperinnen und Camper die Flüssiggasanlage ihres Wohnmobils oder Wohnwagens von einer sachkundigen Person ("G 607-Prüfer") prüfen lassen.
Der § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist nun die rechtliche Grundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen.
Gut zu wissen:
- Alle zwei Jahre ist eine Prüfung der Flüssiggasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen vorgeschrieben.
- Notwendig ist die Prüfung auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme.
- Liegt derzeit keine gültige Gasprüfung für das Fahrzeug vor, haben Halter bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen.
- Die Gasprüfung ist eigenständig und unabhägig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
- Die Gasprüfung dürfen weiterhin anerkannte G 607-Sachkundige durchführen.
- Wer die Prüfpflicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen.