Der Service:

Wir bieten einen "vor Ort Service" 

  • bei Ihnen zu Hause
  • auf dem Stellplatz/Campingplatz
  • in Ihrer Firma als Support 

Die Prüfung umfasst:

  • Identitätsprüfung (Fahrzeugdaten, letzte Gasprüfung) 
  • Sichtprüfung (Flaschenkasten, Luftzufuhr, Abgasführung, Geräte) 
  • Dichtheitsprüfung mit Prüfpumpe (2x 5min, 150mbar) 
  • Brennprobe inkl. Funktion der Zündsicherung 
  • Führen der Prüfbescheinigung
  • Plakette 


Alle zwei Jahre müssen Camperinnen und Camper die Flüssiggasanlage ihres Wohnmobils oder Wohnwagens von einer sachkundigen Person ("G 607-Prüfer") prüfen lassen. 


Der § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist nun die rechtliche Grundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen. 
 
Gut zu wissen:

  •  Alle zwei Jahre ist eine Prüfung der Flüssiggasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen vorgeschrieben.

 

  • Notwendig ist die Prüfung auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme.

 

  • Liegt derzeit keine gültige Gasprüfung für das Fahrzeug vor, haben Halter bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen.

 

  • Die Gasprüfung ist eigenständig und unabhägig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.

   

  • Die Gasprüfung dürfen weiterhin anerkannte G 607-Sachkundige durchführen.

   

  • Wer die Prüfpflicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen.